Einlassungsfrist
§ 217 ZPO · Individueller Termin
Auslöser: Terminsbestimmung / Ladungsdatum
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
128 hinterlegte Regeln in 17 Rechtsgebieten: 94 berechenbare Regeln und 34 individuelle Termine. Stand 2026-09-10. Keine vollständige Abdeckung sämtlicher gesetzlicher Fristen.
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§ 217 ZPO · Individueller Termin
Auslöser: Terminsbestimmung / Ladungsdatum
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 276 ZPO · Individueller Termin
Auslöser: Zustellung Klageschrift
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 277 ZPO · Individueller Termin
Auslöser: Zustellung Klageerwiderung
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 296 ZPO · Individueller Termin
Auslöser: Richterliche Fristsetzung
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 339 ZPO · 2 wochen
Auslöser: Zustellung Versäumnisurteil
Notfrist von 2 Wochen für Einspruch gegen Versäumnisurteil ab Zustellung.
§ 517 ZPO · 1 monate
Auslöser: Zustellung vollständiges Urteil
Notfrist von einem Monat für die Einlegung der Berufung ab Zustellung des vollständigen Urteils.
§ 520 Abs. 2 ZPO · 2 monate
Auslöser: Zustellung vollständiges Urteil
Frist zur Begründung der Berufung. 2 Monate ab Zustellung des Urteils — verlängerbar auf Antrag gem. § 520 Abs. 2 ZPO.
Gesetzliche Quelle ↗§ 548 ZPO · 1 monate
Auslöser: Zustellung Berufungsurteil
Notfrist von einem Monat für die Einlegung der Revision ab Zustellung des Berufungsurteils.
§ 551 ZPO · 2 monate
Auslöser: Zustellung Berufungsurteil
Frist zur Begründung der Revision. 2 Monate ab Zustellung des Berufungsurteils — verlängerbar.
§ 569 ZPO · 2 wochen
Auslöser: Bekanntgabe / Zustellung Beschluss
Notfrist von 2 Wochen für sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse ab Bekanntgabe / Zustellung.
§ 234 ZPO · 2 wochen
Auslöser: Wegfall des Hindernisses
Antrag auf Wiedereinsetzung: 2 Wochen ab Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens 1 Jahr ab Fristende.
Gesetzliche Quelle ↗§ 696 ZPO · Individueller Termin
Auslöser: Zustellung Mahnbescheid
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 700 ZPO · 2 wochen
Auslöser: Zustellung Vollstreckungsbescheid
Frist für Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid. 2 Wochen ab Zustellung.
§ 926 ZPO · Individueller Termin
Auslöser: Richterliche Fristsetzung nach einstw. Verfügung
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 544 ZPO · 1 monate
Auslöser: Zustellung Berufungsurteil (Nichtzulassung Revision)
Notfrist von einem Monat zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ab Zustellung des Berufungsurteils.
§ 544 Abs. 4 ZPO · 2 monate
Auslöser: Zustellung Berufungsurteil
Frist von 2 Monaten zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ab Zustellung des Urteils.
§ 924 ZPO · Individueller Termin
Auslöser: Zustellung Arrest / einstw. Verfügung
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 340 ZPO · 2 wochen
Auslöser: Zustellung Versäumnisurteil
Der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil muss innerhalb der Einspruchsfrist (§ 339 ZPO) schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden und die Anträge und Angriffs-/Verteidigungsmittel bezeichnen.
§§ 195, 199 Abs. 1 BGB · 3 jahre
Auslöser: Datum, an dem Anspruchsentstehung UND Kenntnis / grob fahrlässige Unkenntnis vorliegen
Regelmäßige Verjährung ab Schluss des maßgeblichen Jahres. Hemmung, Neubeginn, Höchstfristen und Sonderverjährung müssen gesondert geprüft werden.
Gesetzliche Quelle ↗§ 68 GKG · Individueller Termin
Auslöser: Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 103 ZPO · Individueller Termin
Auslöser: Rechtskraft Kostenentscheidung
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 104 Abs. 3 ZPO · 2 wochen
Auslöser: Zustellung Kostenfestsetzungsbeschluss
Frist von 2 Wochen für Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss ab Zustellung.
§ 276 ZPO · 2 wochen
Auslöser: Zustellung der Klageschrift mit Aufforderung zur Verteidigungsanzeige
Nicht mit der vom Gericht bestimmten Klageerwiderungsfrist verwechseln.
Gesetzliche Quelle ↗