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Fristenkatalog & Berechnung

128 hinterlegte Regeln in 17 Rechtsgebieten: 94 berechenbare Regeln und 34 individuelle Termine. Stand 2026-09-10. Keine vollständige Abdeckung sämtlicher gesetzlicher Fristen.

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Einlassungsfrist

§ 217 ZPO · Individueller Termin

Auslöser: Terminsbestimmung / Ladungsdatum

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Klageerwiderungsfrist

§ 276 ZPO · Individueller Termin

Auslöser: Zustellung Klageschrift

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Replikfrist (Erwiderung auf Klageerwiderung)

§ 277 ZPO · Individueller Termin

Auslöser: Zustellung Klageerwiderung

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Verspätungsausschluss (Angriffs-/Verteidigungsmittel)

§ 296 ZPO · Individueller Termin

Auslöser: Richterliche Fristsetzung

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Einspruch gegen Versäumnisurteil

§ 339 ZPO · 2 wochen

Auslöser: Zustellung Versäumnisurteil

Notfrist von 2 Wochen für Einspruch gegen Versäumnisurteil ab Zustellung.

Berufungsfrist

§ 517 ZPO · 1 monate

Auslöser: Zustellung vollständiges Urteil

Notfrist von einem Monat für die Einlegung der Berufung ab Zustellung des vollständigen Urteils.

Berufungsbegründungsfrist

§ 520 Abs. 2 ZPO · 2 monate

Auslöser: Zustellung vollständiges Urteil

Frist zur Begründung der Berufung. 2 Monate ab Zustellung des Urteils — verlängerbar auf Antrag gem. § 520 Abs. 2 ZPO.

Gesetzliche Quelle ↗

Revisionsfrist

§ 548 ZPO · 1 monate

Auslöser: Zustellung Berufungsurteil

Notfrist von einem Monat für die Einlegung der Revision ab Zustellung des Berufungsurteils.

Revisionsbegründungsfrist

§ 551 ZPO · 2 monate

Auslöser: Zustellung Berufungsurteil

Frist zur Begründung der Revision. 2 Monate ab Zustellung des Berufungsurteils — verlängerbar.

Sofortige Beschwerde

§ 569 ZPO · 2 wochen

Auslöser: Bekanntgabe / Zustellung Beschluss

Notfrist von 2 Wochen für sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse ab Bekanntgabe / Zustellung.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

§ 234 ZPO · 2 wochen

Auslöser: Wegfall des Hindernisses

Antrag auf Wiedereinsetzung: 2 Wochen ab Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens 1 Jahr ab Fristende.

Gesetzliche Quelle ↗

Widerspruch gegen Mahnbescheid

§ 696 ZPO · Individueller Termin

Auslöser: Zustellung Mahnbescheid

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

§ 700 ZPO · 2 wochen

Auslöser: Zustellung Vollstreckungsbescheid

Frist für Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid. 2 Wochen ab Zustellung.

Frist zur Erhebung der Hauptsacheklage (einstw. Verfügung)

§ 926 ZPO · Individueller Termin

Auslöser: Richterliche Fristsetzung nach einstw. Verfügung

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Nichtzulassungsbeschwerde (BGH)

§ 544 ZPO · 1 monate

Auslöser: Zustellung Berufungsurteil (Nichtzulassung Revision)

Notfrist von einem Monat zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ab Zustellung des Berufungsurteils.

Begründungsfrist Nichtzulassungsbeschwerde (BGH)

§ 544 Abs. 4 ZPO · 2 monate

Auslöser: Zustellung Berufungsurteil

Frist von 2 Monaten zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ab Zustellung des Urteils.

Widerspruch gegen Arrest / einstw. Verfügung

§ 924 ZPO · Individueller Termin

Auslöser: Zustellung Arrest / einstw. Verfügung

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Form und Inhalt des Einspruchs

§ 340 ZPO · 2 wochen

Auslöser: Zustellung Versäumnisurteil

Der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil muss innerhalb der Einspruchsfrist (§ 339 ZPO) schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden und die Anträge und Angriffs-/Verteidigungsmittel bezeichnen.

Regelmäßige Verjährungsfrist (BGB)

§§ 195, 199 Abs. 1 BGB · 3 jahre

Auslöser: Datum, an dem Anspruchsentstehung UND Kenntnis / grob fahrlässige Unkenntnis vorliegen

Regelmäßige Verjährung ab Schluss des maßgeblichen Jahres. Hemmung, Neubeginn, Höchstfristen und Sonderverjährung müssen gesondert geprüft werden.

Gesetzliche Quelle ↗

Streitwertbeschwerde

§ 68 GKG · Individueller Termin

Auslöser: Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Kostenfestsetzungsantrag

§ 103 ZPO · Individueller Termin

Auslöser: Rechtskraft Kostenentscheidung

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Kostenerinnerung

§ 104 Abs. 3 ZPO · 2 wochen

Auslöser: Zustellung Kostenfestsetzungsbeschluss

Frist von 2 Wochen für Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss ab Zustellung.

Verteidigungsanzeige (Inlandszustellung)

§ 276 ZPO · 2 wochen

Auslöser: Zustellung der Klageschrift mit Aufforderung zur Verteidigungsanzeige

Nicht mit der vom Gericht bestimmten Klageerwiderungsfrist verwechseln.

Gesetzliche Quelle ↗