Widerspruchsfrist
§ 70 VwGO · 1 monate
Auslöser: Bekanntgabe Verwaltungsakt
Frist von einem Monat für Widerspruch gegen Verwaltungsakte ab Bekanntgabe. Bei fehlender Rechtsmittelbelehrung: 1 Jahr (§ 58 Abs. 2 VwGO).
128 hinterlegte Regeln in 17 Rechtsgebieten: 94 berechenbare Regeln und 34 individuelle Termine. Stand 2026-09-10. Keine vollständige Abdeckung sämtlicher gesetzlicher Fristen.
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§ 70 VwGO · 1 monate
Auslöser: Bekanntgabe Verwaltungsakt
Frist von einem Monat für Widerspruch gegen Verwaltungsakte ab Bekanntgabe. Bei fehlender Rechtsmittelbelehrung: 1 Jahr (§ 58 Abs. 2 VwGO).
§ 74 VwGO · 1 monate
Auslöser: Zustellung Widerspruchsbescheid
Frist von einem Monat für Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach Zustellung des Widerspruchsbescheids (oder Bekanntgabe des Verwaltungsakts bei Untätigkeit).
§ 124a Abs. 4 VwGO · 1 monate
Auslöser: Zustellung Urteil (Verwaltungsgericht)
Frist von einem Monat für Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG/VGH ab Zustellung des VG-Urteils.
§ 124a Abs. 2 VwGO · Individueller Termin
Auslöser: Zustellung Zulassungsbeschluss
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 124a Abs. 3 VwGO · Individueller Termin
Auslöser: Zustellung Zulassungsbeschluss
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 132 VwGO · 1 monate
Auslöser: Zustellung OVG/VGH-Urteil
Frist von einem Monat zur Einlegung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht ab Zustellung des OVG/VGH-Urteils.
§ 139 Abs. 3 VwGO · 2 monate
Auslöser: Zustellung OVG/VGH-Urteil
Frist von 2 Monaten zur Begründung der Revision beim BVerwG ab Zustellung des Berufungsurteils.
§ 152 VwGO · 2 wochen
Auslöser: Bekanntgabe / Zustellung Beschluss
Frist von 2 Wochen für Beschwerden gegen Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ab Bekanntgabe.
§ 133 VwGO · 1 monate
Auslöser: Zustellung OVG/VGH-Urteil (Revision nicht zugelassen)
Frist von einem Monat zur Einlegung der Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision beim BVerwG.
§ 80 Abs. 5 VwGO · Individueller Termin
Auslöser: Zugang sofort vollziehbarer Verwaltungsakt
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 68 GKG · Individueller Termin
Auslöser: Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 103 ZPO · Individueller Termin
Auslöser: Rechtskraft Kostenentscheidung
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 104 Abs. 3 ZPO · 2 wochen
Auslöser: Zustellung Kostenfestsetzungsbeschluss
Frist von 2 Wochen für Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss ab Zustellung.
§ 32 VwVfG · 2 wochen
Auslöser: Wegfall des Hindernisses
Anwendbares Bundes- oder Landesverfahrensrecht prüfen; versäumte Handlung nachholen.
Gesetzliche Quelle ↗§ 51 VwVfG · 3 monate
Auslöser: Kenntnis des Wiederaufgreifensgrunds
Nur bei erfüllten Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 und 2; Landesrecht prüfen.
Gesetzliche Quelle ↗§ 48 VwVfG · 1 jahre
Auslöser: Behördlicher Hinweis auf die Frist des Ausgleichsanspruchs
Nur § 48 Abs. 3 Satz 5 VwVfG; kein allgemeiner Rücknahme- oder Widerspruchstermin.
Gesetzliche Quelle ↗