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Fristenkatalog & Berechnung

128 hinterlegte Regeln in 17 Rechtsgebieten: 94 berechenbare Regeln und 34 individuelle Termine. Stand 2026-09-10. Keine vollständige Abdeckung sämtlicher gesetzlicher Fristen.

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Widerspruchsfrist

§ 70 VwGO · 1 monate

Auslöser: Bekanntgabe Verwaltungsakt

Frist von einem Monat für Widerspruch gegen Verwaltungsakte ab Bekanntgabe. Bei fehlender Rechtsmittelbelehrung: 1 Jahr (§ 58 Abs. 2 VwGO).

Klagefrist (Anfechtungs-/Verpflichtungsklage)

§ 74 VwGO · 1 monate

Auslöser: Zustellung Widerspruchsbescheid

Frist von einem Monat für Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach Zustellung des Widerspruchsbescheids (oder Bekanntgabe des Verwaltungsakts bei Untätigkeit).

Antrag auf Berufungszulassung (VwGO)

§ 124a Abs. 4 VwGO · 1 monate

Auslöser: Zustellung Urteil (Verwaltungsgericht)

Frist von einem Monat für Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG/VGH ab Zustellung des VG-Urteils.

Berufungsfrist nach Zulassung (VwGO)

§ 124a Abs. 2 VwGO · Individueller Termin

Auslöser: Zustellung Zulassungsbeschluss

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Berufungsbegründungsfrist (VwGO)

§ 124a Abs. 3 VwGO · Individueller Termin

Auslöser: Zustellung Zulassungsbeschluss

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Revisionsfrist (VwGO → BVerwG)

§ 132 VwGO · 1 monate

Auslöser: Zustellung OVG/VGH-Urteil

Frist von einem Monat zur Einlegung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht ab Zustellung des OVG/VGH-Urteils.

Revisionsbegründungsfrist (VwGO)

§ 139 Abs. 3 VwGO · 2 monate

Auslöser: Zustellung OVG/VGH-Urteil

Frist von 2 Monaten zur Begründung der Revision beim BVerwG ab Zustellung des Berufungsurteils.

Beschwerde gegen Beschlüsse (VwGO)

§ 152 VwGO · 2 wochen

Auslöser: Bekanntgabe / Zustellung Beschluss

Frist von 2 Wochen für Beschwerden gegen Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ab Bekanntgabe.

Nichtzulassungsbeschwerde (VwGO)

§ 133 VwGO · 1 monate

Auslöser: Zustellung OVG/VGH-Urteil (Revision nicht zugelassen)

Frist von einem Monat zur Einlegung der Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision beim BVerwG.

Antrag auf aufschiebende Wirkung

§ 80 Abs. 5 VwGO · Individueller Termin

Auslöser: Zugang sofort vollziehbarer Verwaltungsakt

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Streitwertbeschwerde

§ 68 GKG · Individueller Termin

Auslöser: Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Kostenfestsetzungsantrag

§ 103 ZPO · Individueller Termin

Auslöser: Rechtskraft Kostenentscheidung

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Kostenerinnerung

§ 104 Abs. 3 ZPO · 2 wochen

Auslöser: Zustellung Kostenfestsetzungsbeschluss

Frist von 2 Wochen für Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss ab Zustellung.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren

§ 32 VwVfG · 2 wochen

Auslöser: Wegfall des Hindernisses

Anwendbares Bundes- oder Landesverfahrensrecht prüfen; versäumte Handlung nachholen.

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Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens

§ 51 VwVfG · 3 monate

Auslöser: Kenntnis des Wiederaufgreifensgrunds

Nur bei erfüllten Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 und 2; Landesrecht prüfen.

Gesetzliche Quelle ↗

Ausgleichsanspruch nach Rücknahme

§ 48 VwVfG · 1 jahre

Auslöser: Behördlicher Hinweis auf die Frist des Ausgleichsanspruchs

Nur § 48 Abs. 3 Satz 5 VwVfG; kein allgemeiner Rücknahme- oder Widerspruchstermin.

Gesetzliche Quelle ↗