Sofortige Beschwerde (StPO)
§ 311 StPO · 1 wochen
Auslöser: Bekanntmachung des Beschlusses
Frist von 1 Woche ab Bekanntmachung des angefochtenen Beschlusses für sofortige Beschwerde im Strafverfahren.
128 hinterlegte Regeln in 17 Rechtsgebieten: 94 berechenbare Regeln und 34 individuelle Termine. Stand 2026-09-10. Keine vollständige Abdeckung sämtlicher gesetzlicher Fristen.
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§ 311 StPO · 1 wochen
Auslöser: Bekanntmachung des Beschlusses
Frist von 1 Woche ab Bekanntmachung des angefochtenen Beschlusses für sofortige Beschwerde im Strafverfahren.
§ 341 StPO · 1 wochen
Auslöser: Urteilsverkündung (bei Abwesenheit: Zustellung Urteil)
Frist von 1 Woche für die Einlegung der Revision gegen strafgerichtliche Urteile ab Urteilsverkündung (bei Abwesenheit: ab Zustellung des Urteils).
§ 345 StPO · Individueller Termin
Auslöser: Zustellung schriftliches Urteil
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 410 StPO · 2 wochen
Auslöser: Zustellung Strafbefehl
Frist von 2 Wochen für Einspruch gegen Strafbefehl ab Zustellung des Strafbefehls.
§ 117 StPO · Individueller Termin
Auslöser: Vollzug Untersuchungshaft (regelmäßige Überprüfung)
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 304 StPO · Individueller Termin
Auslöser: Bekanntmachung Haftbefehl / Vollzug
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 314 StPO · 1 wochen
Auslöser: Urteilsverkündung (bei Abwesenheit: Zustellung Urteil)
Frist von 1 Woche für Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts (Strafrichter / Schöffengericht) ab Urteilsverkündung. Bei Abwesenheit des Angeklagten: 1 Woche ab Zustellung.
§ 317 StPO · Individueller Termin
Auslöser: Zustellung schriftliches Urteil (AG) / Aufforderung Berufungsgericht
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 77b StGB · Individueller Termin
Auslöser: Kenntnis von Tat und Täter
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 229 StPO · Individueller Termin
Auslöser: Letzter Verhandlungstag vor Unterbrechung
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 172 StPO · 1 monate
Auslöser: Zustellung Bescheid über Ablehnung der Beschwerde (§ 172 Abs. 1 StPO)
Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Einstellungsbescheids (Bescheid über Ablehnung der Beschwerde gem. § 172 Abs. 1 StPO).
§ 414 StPO · Individueller Termin
Auslöser: Bekanntwerden des Wiederaufnahmegrundes
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
§ 45 StPO · 1 wochen
Auslöser: Wegfall des Hindernisses
Glaubhaftmachung und Nachholung der versäumten Handlung innerhalb der Frist.
Gesetzliche Quelle ↗