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Fristenkatalog & Berechnung

128 hinterlegte Regeln in 17 Rechtsgebieten: 94 berechenbare Regeln und 34 individuelle Termine. Stand 2026-09-10. Keine vollständige Abdeckung sämtlicher gesetzlicher Fristen.

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Widerspruchsfrist (Sozialrecht)

§ 84 SGG i.V.m. § 36 SGB X · 1 monate

Auslöser: Bekanntgabe Bescheid

Frist von einem Monat für Widerspruch gegen sozialrechtliche Bescheide ab Bekanntgabe. Bei fehlender Belehrung: 1 Jahr.

Klagefrist (Sozialgericht)

§ 87 SGG · 1 monate

Auslöser: Zugang Widerspruchsbescheid

Frist von einem Monat für Klage beim Sozialgericht ab Zugang des Widerspruchsbescheids. Frist beginnt nicht ohne korrekte Rechtsbehelfsbelehrung.

Berufungsfrist (SG → LSG)

§ 151 SGG · 1 monate

Auslöser: Zustellung Urteil (Sozialgericht)

Frist von einem Monat für Berufung beim Landessozialgericht ab Zustellung des sozialgerichtlichen Urteils.

Nichtzulassungsbeschwerde (BSG)

§ 160a SGG · 1 monate

Auslöser: Zustellung Urteil (Landessozialgericht)

Frist von einem Monat zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde beim BSG ab Zustellung des LSG-Urteils.

Beschwerde (SGG)

§ 173 SGG · 1 monate

Auslöser: Bekanntgabe Beschluss

Frist von einem Monat für Beschwerde gegen Beschlüsse der Sozialgerichte ab Bekanntgabe.

Revisionsfrist (LSG → BSG)

§ 164 SGG · 1 monate

Auslöser: Zustellung Urteil (Landessozialgericht)

Frist von einem Monat zur Einlegung der Revision beim Bundessozialgericht ab Zustellung des LSG-Urteils.

Revisionsbegründungsfrist (BSG)

§ 164 Abs. 2 SGG · 2 monate

Auslöser: Zustellung Urteil (LSG)

Frist von 2 Monaten zur Begründung der Revision beim BSG ab Zustellung des Urteils.

Einstweiliger Rechtsschutz (SGG)

§ 86b SGG · Individueller Termin

Auslöser: Zugang belastender Bescheid / drohende Vollziehung

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.