Widerspruch gegen Markeneintragung
§ 42 MarkenG · 3 monate
Auslöser: Veröffentlichung der Markeneintragung
Ältere Rechte und Widerspruchsberechtigung prüfen.
Gesetzliche Quelle ↗128 hinterlegte Regeln in 17 Rechtsgebieten: 94 berechenbare Regeln und 34 individuelle Termine. Stand 2026-09-10. Keine vollständige Abdeckung sämtlicher gesetzlicher Fristen.
Erkunden Sie die Fristenregeln und ihre gesetzlichen Quellen. Analyse und vollständige Berechnung sind mit aktivem Abo im Dashboard verfügbar. Dort können Sie geprüfte Ergebnisse zu einem Fall speichern.
FRISTWÄCHTER ABO
Mit einem aktiven Abo können Sie Dokumente analysieren, Fristen berechnen und geprüfte Ergebnisse zu Ihren Fällen speichern. Erklärungen und gesetzliche Quellen bleiben frei zugänglich.
Ein kostenloses Testkonto schaltet Analyse und Berechnung nicht frei.
§ 42 MarkenG · 3 monate
Auslöser: Veröffentlichung der Markeneintragung
Ältere Rechte und Widerspruchsberechtigung prüfen.
Gesetzliche Quelle ↗§ 66 MarkenG · 1 monate
Auslöser: Zustellung des Beschlusses
Erinnerungsverfahren und Gebührenfristen gesondert beachten.
Gesetzliche Quelle ↗