Sofortige Beschwerde im Insolvenzverfahren
§ 6 InsO · 2 wochen
Auslöser: Verkündung, sonst Zustellung der Entscheidung
§ 4 InsO i.V.m. § 569 ZPO; nur bei gesetzlich vorgesehener Beschwerde. Öffentliche Bekanntmachung kann maßgeblich sein.
Gesetzliche Quelle ↗