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Fristenkatalog & Berechnung

128 hinterlegte Regeln in 17 Rechtsgebieten: 94 berechenbare Regeln und 34 individuelle Termine. Stand 2026-09-10. Keine vollständige Abdeckung sämtlicher gesetzlicher Fristen.

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Beschwerde (FamFG)

§ 63 FamFG · 1 monate

Auslöser: Bekanntgabe Endentscheidung

Frist von einem Monat für Beschwerde gegen Endentscheidungen in Familiensachen ab Bekanntgabe der Entscheidung.

Beschwerdebegründungsfrist (FamFG)

§ 65 FamFG · Individueller Termin

Auslöser: Gerichtliche Fristsetzung nach Beschwerdeeingang

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Rechtsbeschwerde (FamFG → BGH)

§ 70 FamFG · 1 monate

Auslöser: Zustellung Beschwerdeentscheidung

Frist von einem Monat für Rechtsbeschwerde zum BGH in Familiensachen ab Zustellung der Beschwerdeentscheidung.

Rechtsbeschwerdebegründung (FamFG)

§ 71 FamFG · 1 monate

Auslöser: Zustellung Beschwerdeentscheidung

Frist von einem Monat zur Begründung der Rechtsbeschwerde beim BGH ab Zustellung der Beschwerdeentscheidung.

Widerspruch gegen Versäumnisbeschluss (FamFG)

§ 33 FamFG · Individueller Termin

Auslöser: Zustellung Versäumnisbeschluss

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Antragsfrist Folgesachen (Versorgungsausgleich)

§ 137 Abs. 2 FamFG · Individueller Termin

Auslöser: 2 Wochen vor mündlicher Verhandlung

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Auskunftsfrist in Unterhaltssachen

§ 231 FamFG · Individueller Termin

Auslöser: Gerichtliche Fristsetzung für Auskunft

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Terminsladungsfrist im Scheidungsverfahren

§ 117 FamFG · Individueller Termin

Auslöser: Terminsbestimmung durch Familiengericht

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Beschwerde in Kindschaftssachen (verkürzte Frist)

§ 63 Abs. 1 FamFG · 1 monate

Auslöser: Bekanntgabe Endentscheidung (Kindschaftssache)

Regelfrist für Beschwerden gegen Endentscheidungen; keine pauschale Zweiwochenfrist für Kindschaftssachen.

Gesetzliche Quelle ↗

Beschwerde gegen einstweilige Anordnung (FamFG)

§ 57 FamFG · 2 wochen

Auslöser: Bekanntgabe einstweilige Anordnung (in Ausnahmefällen)

Beschwerde gegen einstweilige Anordnungen in Familiensachen ist grundsätzlich nicht statthaft (§ 57 S. 1 FamFG). Ausnahmen: Personensachen (§ 57 S. 2 FamFG) — dann 2-Wochen-Frist.

Antrag auf Ausschluss des Versorgungsausgleichs

§ 6 VersAusglG i.V.m. § 137 FamFG · Individueller Termin

Auslöser: 2 Wochen vor Scheidungstermin (mündliche Verhandlung)

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Vollstreckung Umgangsrecht (Ordnungsmittel)

§ 89 FamFG · Individueller Termin

Auslöser: Zuwiderhandlung gegen gerichtlichen Umgangsbeschluss

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Verfahrenskostenhilfe (FamFG)

§ 76 FamFG i.V.m. §§ 114 ff. ZPO · Individueller Termin

Auslöser: Vor Verfahrenseinleitung / Spätestens gleichzeitig mit Antragsschrift

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.

Streitwertbeschwerde

§ 68 GKG · Individueller Termin

Auslöser: Rechtskraft der Hauptsacheentscheidung

Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.