128 hinterlegte Regeln in 17 Rechtsgebieten: 94 berechenbare Regeln und 34 individuelle Termine. Stand 2026-09-10. Keine vollständige Abdeckung sämtlicher gesetzlicher Fristen.
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Regelmäßige Verjährungsfrist (BGB)
§§ 195, 199 Abs. 1 BGB · 3 jahre
Auslöser: Datum, an dem Anspruchsentstehung UND Kenntnis / grob fahrlässige Unkenntnis vorliegen
Regelmäßige Verjährung ab Schluss des maßgeblichen Jahres. Hemmung, Neubeginn, Höchstfristen und Sonderverjährung müssen gesondert geprüft werden.
Gesetzliche Quelle ↗Erbausschlagung (inland)
§ 1944 BGB · 6 wochen
Auslöser: Kenntnis von Erbanfall und Berufungsgrund
Inlandsfall; bei testamentarischer Berufung nicht vor Bekanntgabe durch das Nachlassgericht.
Gesetzliche Quelle ↗Anfechtung der Erbannahme / Ausschlagung (inland)
§ 1954 BGB · 6 wochen
Auslöser: Kenntnis des Anfechtungsgrunds bzw. Ende der Zwangslage
Inlandsfall; bei testamentarischer Berufung nicht vor Bekanntgabe durch das Nachlassgericht.
Gesetzliche Quelle ↗Erbausschlagung (ausland)
§ 1944 BGB · 6 monate
Auslöser: Kenntnis von Erbanfall und Berufungsgrund
Nur bei letztem Wohnsitz des Erblassers ausschließlich im Ausland oder Aufenthalt des Erben im Ausland bei Fristbeginn.
Gesetzliche Quelle ↗Anfechtung der Erbannahme / Ausschlagung (ausland)
§ 1954 BGB · 6 monate
Auslöser: Kenntnis des Anfechtungsgrunds bzw. Ende der Zwangslage
Nur bei letztem Wohnsitz des Erblassers ausschließlich im Ausland oder Aufenthalt des Erben im Ausland bei Fristbeginn.
Gesetzliche Quelle ↗Anfechtung einer letztwilligen Verfügung
§ 2082 BGB · 1 jahre
Auslöser: Kenntnis des Anfechtungsgrunds
Anfechtungsberechtigung und gesetzliche Hemmungstatbestände prüfen.
Gesetzliche Quelle ↗