128 hinterlegte Regeln in 17 Rechtsgebieten: 94 berechenbare Regeln und 34 individuelle Termine. Stand 2026-09-10. Keine vollständige Abdeckung sämtlicher gesetzlicher Fristen.
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Regelmäßige Verjährungsfrist (BGB)
§§ 195, 199 Abs. 1 BGB · 3 jahre
Auslöser: Datum, an dem Anspruchsentstehung UND Kenntnis / grob fahrlässige Unkenntnis vorliegen
Regelmäßige Verjährung ab Schluss des maßgeblichen Jahres. Hemmung, Neubeginn, Höchstfristen und Sonderverjährung müssen gesondert geprüft werden.
Gesetzliche Quelle ↗Anfechtung wegen Täuschung
§ 124 BGB · 1 jahre
Auslöser: Entdeckung der arglistigen Täuschung
Zehnjährige Ausschlussgrenze seit Abgabe der Erklärung beachten.
Gesetzliche Quelle ↗Anfechtung wegen Drohung
§ 124 BGB · 1 jahre
Auslöser: Ende der Zwangslage
Zehnjährige Ausschlussgrenze seit Abgabe der Erklärung beachten.
Gesetzliche Quelle ↗Unverzügliche Anfechtung wegen Irrtums
§ 121 BGB · Individueller Termin
Auslöser: Kenntnis des Anfechtungsgrundes
Keine pauschale Tagesfrist. Sofortigen individuellen Bearbeitungstermin festlegen; nicht als gesetzliche Ausschlussfrist verstehen.
Gesetzliche Quelle ↗Verbraucherwiderruf (Grundfrist)
§ 355 BGB · 14 tage
Auslöser: Juristisch geprüfter Widerrufsfristbeginn
Besondere Regeln zum Fristbeginn, Belehrung, Warenempfang und Erlöschen gehen vor. Nur verwenden, wenn die Grundfrist eröffnet ist.
Gesetzliche Quelle ↗Kaufrechtliche Mängelansprüche (Regelfall)
§ 438 BGB · 2 jahre
Auslöser: Ablieferung der Kaufsache
Keine Bauwerke, dinglichen Rechte oder Arglist. Sonderregeln für Verbrauchsgüter und Vertragsvereinbarungen prüfen. Hemmung und Neubeginn werden nicht automatisch ermittelt.
Gesetzliche Quelle ↗Kaufrechtliche Mängelansprüche bei Bauwerken
§ 438 BGB · 5 jahre
Auslöser: Übergabe des Grundstücks bzw. Ablieferung der betreffenden Sache
Anwendungsfall § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB prüfen. Hemmung und Neubeginn werden nicht automatisch ermittelt.
Gesetzliche Quelle ↗Werkvertragliche Mängelansprüche (Sachen)
§ 634a BGB · 2 jahre
Auslöser: Abnahme des Werks
Nur § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB; Arglist und abweichende Regelungen prüfen. Hemmung und Neubeginn werden nicht automatisch ermittelt.
Gesetzliche Quelle ↗Werkvertragliche Mängelansprüche (Bauwerk)
§ 634a BGB · 5 jahre
Auslöser: Abnahme des Bauwerks
Nur § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB; Vertragsregelungen und Arglist prüfen. Hemmung und Neubeginn werden nicht automatisch ermittelt.
Gesetzliche Quelle ↗