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Fristenkatalog & Berechnung

128 hinterlegte Regeln in 17 Rechtsgebieten: 94 berechenbare Regeln und 34 individuelle Termine. Stand 2026-09-10. Keine vollständige Abdeckung sämtlicher gesetzlicher Fristen.

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Regelmäßige Verjährungsfrist (BGB)

§§ 195, 199 Abs. 1 BGB · 3 jahre

Auslöser: Datum, an dem Anspruchsentstehung UND Kenntnis / grob fahrlässige Unkenntnis vorliegen

Regelmäßige Verjährung ab Schluss des maßgeblichen Jahres. Hemmung, Neubeginn, Höchstfristen und Sonderverjährung müssen gesondert geprüft werden.

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Anfechtung wegen Täuschung

§ 124 BGB · 1 jahre

Auslöser: Entdeckung der arglistigen Täuschung

Zehnjährige Ausschlussgrenze seit Abgabe der Erklärung beachten.

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Anfechtung wegen Drohung

§ 124 BGB · 1 jahre

Auslöser: Ende der Zwangslage

Zehnjährige Ausschlussgrenze seit Abgabe der Erklärung beachten.

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Unverzügliche Anfechtung wegen Irrtums

§ 121 BGB · Individueller Termin

Auslöser: Kenntnis des Anfechtungsgrundes

Keine pauschale Tagesfrist. Sofortigen individuellen Bearbeitungstermin festlegen; nicht als gesetzliche Ausschlussfrist verstehen.

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Verbraucherwiderruf (Grundfrist)

§ 355 BGB · 14 tage

Auslöser: Juristisch geprüfter Widerrufsfristbeginn

Besondere Regeln zum Fristbeginn, Belehrung, Warenempfang und Erlöschen gehen vor. Nur verwenden, wenn die Grundfrist eröffnet ist.

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Kaufrechtliche Mängelansprüche (Regelfall)

§ 438 BGB · 2 jahre

Auslöser: Ablieferung der Kaufsache

Keine Bauwerke, dinglichen Rechte oder Arglist. Sonderregeln für Verbrauchsgüter und Vertragsvereinbarungen prüfen. Hemmung und Neubeginn werden nicht automatisch ermittelt.

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Kaufrechtliche Mängelansprüche bei Bauwerken

§ 438 BGB · 5 jahre

Auslöser: Übergabe des Grundstücks bzw. Ablieferung der betreffenden Sache

Anwendungsfall § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB prüfen. Hemmung und Neubeginn werden nicht automatisch ermittelt.

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Werkvertragliche Mängelansprüche (Sachen)

§ 634a BGB · 2 jahre

Auslöser: Abnahme des Werks

Nur § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB; Arglist und abweichende Regelungen prüfen. Hemmung und Neubeginn werden nicht automatisch ermittelt.

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Werkvertragliche Mängelansprüche (Bauwerk)

§ 634a BGB · 5 jahre

Auslöser: Abnahme des Bauwerks

Nur § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB; Vertragsregelungen und Arglist prüfen. Hemmung und Neubeginn werden nicht automatisch ermittelt.

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