128 hinterlegte Regeln in 17 Rechtsgebieten: 94 berechenbare Regeln und 34 individuelle Termine. Stand 2026-09-10. Keine vollständige Abdeckung sämtlicher gesetzlicher Fristen.
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Kündigungsschutzklage
§ 4 KSchG · 3 wochen
Auslöser: Zugang der schriftlichen Kündigung
ABSOLUTE AUSSCHLUSSFRIST: 3-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklage ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Keine Verlängerung möglich — Versäumnis bedeutet Wirksamkeit der Kündigung!
Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage
§ 5 KSchG · 2 wochen
Auslöser: Behebung des Hindernisses (Kenntnis von der Kündigung)
Bei Versäumung der 3-Wochen-Frist: Antrag auf nachträgliche Zulassung innerhalb von 2 Wochen nach Behebung des Hindernisses, spätestens 6 Monate nach Ablauf der Klagefrist.
Berufungsfrist (ArbG → LAG)
§ 66 ArbGG · 1 monate
Auslöser: Zustellung Urteil (Arbeitsgericht)
Frist von einem Monat zur Einlegung der Berufung beim Landesarbeitsgericht ab Zustellung des arbeitsgerichtlichen Urteils.
Berufungsbegründungsfrist (ArbGG)
§ 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG · 2 monate
Auslöser: Zustellung Urteil (Arbeitsgericht)
Frist zur Begründung der Berufung beim LAG. 2 Monate ab Zustellung des Urteils — verlängerbar auf Antrag.
Revisionsfrist (LAG → BAG)
§ 72 ArbGG · 1 monate
Auslöser: Zustellung Urteil (LAG)
Frist von einem Monat zur Einlegung der Revision beim Bundesarbeitsgericht ab Zustellung des LAG-Urteils.
Nichtzulassungsbeschwerde (BAG)
§ 72a ArbGG · 1 monate
Auslöser: Zustellung LAG-Urteil (Revision nicht zugelassen)
Frist von einem Monat ab Zustellung zur Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG — wenn Revision nicht zugelassen wurde.
Sofortige Beschwerde (ArbGG)
§ 78 ArbGG · 2 wochen
Auslöser: Bekanntgabe / Zustellung Beschluss
Frist von 2 Wochen für sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Einspruch gegen Versäumnisurteil (ArbGG)
§ 59 ArbGG · 1 wochen
Auslöser: Zustellung Versäumnisurteil
Einspruch gegen arbeitsgerichtliches Versäumnisurteil innerhalb einer Woche nach Zustellung.
Gesetzliche Quelle ↗Beschleunigungsgebot Kündigungsstreitigkeiten
§ 61a ArbGG · Individueller Termin
Auslöser: Eingang Klageschrift beim Arbeitsgericht
Individueller Prüf- oder Gerichtstermin; keine pauschale gesetzliche Dauer hinterlegt.
Regelmäßige Verjährungsfrist (BGB)
§§ 195, 199 Abs. 1 BGB · 3 jahre
Auslöser: Datum, an dem Anspruchsentstehung UND Kenntnis / grob fahrlässige Unkenntnis vorliegen
Regelmäßige Verjährung ab Schluss des maßgeblichen Jahres. Hemmung, Neubeginn, Höchstfristen und Sonderverjährung müssen gesondert geprüft werden.
Gesetzliche Quelle ↗Kostenerinnerung
§ 104 Abs. 3 ZPO · 2 wochen
Auslöser: Zustellung Kostenfestsetzungsbeschluss
Frist von 2 Wochen für Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss ab Zustellung.
Schriftliche Geltendmachung nach AGG
§ 15 AGG · 2 monate
Auslöser: Zugang der Ablehnung bzw. Kenntnis der Benachteiligung
Abweichende tarifliche Regelungen und anschließende Klagefrist gesondert prüfen.
Gesetzliche Quelle ↗Befristungskontrollklage
§ 17 TzBfG · 3 wochen
Auslöser: Vereinbartes Vertragsende; bei Fortsetzung Zugang der schriftlichen Beendigungserklärung
Nachträgliche Zulassung und Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses prüfen.
Gesetzliche Quelle ↗Erklärungsfrist für außerordentliche Kündigung
§ 626 BGB · 2 wochen
Auslöser: Vollständige Kenntnis der kündigungsrelevanten Tatsachen
Ermittlungen, Anhörung und Zugang der Kündigung gesondert prüfen.
Gesetzliche Quelle ↗