Zum Inhalt
FristWächter.de – Fristen im Blick. Rechtzeitig. Sicher.
← Fristenübersicht

Fristenkatalog & Berechnung

128 hinterlegte Regeln in 17 Rechtsgebieten: 94 berechenbare Regeln und 34 individuelle Termine. Stand 2026-09-10. Keine vollständige Abdeckung sämtlicher gesetzlicher Fristen.

Erkunden Sie die Fristenregeln und ihre gesetzlichen Quellen. Analyse und vollständige Berechnung sind mit aktivem Abo im Dashboard verfügbar. Dort können Sie geprüfte Ergebnisse zu einem Fall speichern.

FRISTWÄCHTER ABO

Analyse und Berechnung freischalten

Mit einem aktiven Abo können Sie Dokumente analysieren, Fristen berechnen und geprüfte Ergebnisse zu Ihren Fällen speichern. Erklärungen und gesetzliche Quellen bleiben frei zugänglich.

Abo auswählenBestehendes Abo verwaltenBereits Kunde? Anmelden

Ein kostenloses Testkonto schaltet Analyse und Berechnung nicht frei.

Alle Regeln dieses Rechtsgebiets und Quellen anzeigen

Einspruch gegen Steuerverwaltungsakt

§ 355 AO · 1 monate

Auslöser: Rechtlich festgestelltes Bekanntgabedatum des Verwaltungsakts

Bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung. Keine automatische Postlauf- oder Bekanntgabefiktion.

Gesetzliche Quelle ↗

Einspruch gegen Steueranmeldung

§ 355 AO · 1 monate

Auslöser: Eingang der Steueranmeldung bzw. Bekanntwerden der erforderlichen Zustimmung

Den zutreffenden Beginn nach § 168 Satz 2 AO auswählen.

Gesetzliche Quelle ↗

Einspruch bei fehlender / unrichtiger Belehrung

§ 356 AO · 1 jahre

Auslöser: Bekanntgabe des Verwaltungsakts

Sonderfälle höherer Gewalt und Belehrung, es gebe keinen Einspruch, gesondert prüfen.

Gesetzliche Quelle ↗

Wiedereinsetzung (Steuerverfahren)

§ 110 AO · 1 monate

Auslöser: Wegfall des Hindernisses

Versäumte Handlung innerhalb der Frist nachholen; Jahresgrenze wird mitgeprüft.

Gesetzliche Quelle ↗

Behördlich bestimmter Steuertermin

§ 108 AO · Individueller Termin

Auslöser: Bekanntgabe der behördlichen Verfügung

Konkreten Termin aus der Verfügung übernehmen. Keine automatische Verschiebung eines behördlich bestimmten Termins.

Gesetzliche Quelle ↗